berufsunfähigkeitsversicherung

 

Anders als bei Angestellten besteht für Selbstständige keine Rentenversicherungspflicht. Das heißt, sie müssen keine Beiträge zahlen. Die meisten nehmen von dieser Regelung Gebrauch, dann aber steht ihnen im Falle eines Unfalls keine Erwerbsminderungsrente zu. Deshalb sollten gerade Selbstständige die Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen.

Eine Ausnahme besteht für jene Selbstständige, die vor dem Jahr 1984 mindestens 60 Monate lang freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben und dies seitdem tun. Sie erhalten bei einem Schadensfall dieselben Leistungen wie ein Angestellter.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für viele eine Notwendigkeit, aber gerade für diejenigen, die ein Kleingewerbe unterhalten und bei denen ihre Arbeitsfähigkeit von größter Bedeutung für das Fortbestehen ihres Unternehmens ist.

Kommt es zu einer Berufsunfähigkeit, erhält der Betroffene eine Art Rente, die ihm monatlich ausgezahlt wird um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Höhe des Beitrages sowie die Höhe der Leistungen können dabei selbst festgelegt werden, orientieren sich aber meist am derzeitigen Einkommen.